Arbeitssicherheit

Nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes und dem § 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V2 ist der Unternehmer verpflichtet, in seinem Betrieb, eine sicherheitsfachliche Struktur und Betreuung durch fachkundige Personen sicherzustellen. Das kann zwischen einer Grundbetreuung oder einer bedarfsgerechten Betreuung wählen. Das hängt von der Betriebsgröße und vom zur Verfügung stehenden Fachpersonal ab.

 

Wir, als Ing. Büro für Arbeitssicherheit,  würden als externe Arbeitssicherheitsingenieure ein externe Betreuung anbieten.

 

Damit erreichen wir, dass

 

1. Die im Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen betrieblichen Verhältnissen entsprechend angewandt werden,

 

2. Gesicherte sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie der Unfallverhütung verwirklicht werden können,

 

3. Die dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

 

Wir beraten nicht nur, sondern führen auch selbst aus.

- Einmal im Jahr eine sicherheitstechnische Unterweisung aller  Mitarbeiter

- Gemeinsame Ausführung der Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilungen

- Maschinengefährdungsbeurteilungen im Rahmen der UVV Prüfungen

- Ermittlungen von Gefährdungen durch eingesetzte Betriebsstoffe

 

und vieles mehr

 

Sprechen Sie uns an und Sie erhalten ein aussagefähiges Angebot.