Prüfungen / CE-Kennzeichnung

Wir prüfen folgende Betriebsmittel entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung nach der TRBS und UVV.

 

- Allgemeine Betriebsmittel (Maschinen und Anlagen)

- Elektrische Kleinbetriebsmittel nach der TRBS 1201/BGV A 3

- Hebezeuge

- Kettenzüge

- Regale, Leitern, Tritte

- Flurförderzeuge

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen

- automatische Tore

- Brand- und Rauchschutztüren sowie RWA Anlagen

 

Die  Maschinerichtlinie 2006/42/EG ist gesetzlich bindend. Um eine Konformität Ihrer veränderten Maschinen und Anlagen nach der Maschinenrichtlinie sowie der Betriebssicherheitsverordnung nachzuweisen sind umfangreiche Recherchen notwendig. Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Alle Maschinen und Anlagen müssen den geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

 

Wir bieten Ihnen eine umfassende technische Dokumentation mit Risikoanalyse und Bewertung zur Erlangung einer Gesamtkonformität der Maschine oder Anlage an. Entspricht die Maschine oder Anlage diesen gesetzlichen Standards, kann das CE Kennzeichen angebracht werden.